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Impfungen für Erwachsene: Welche Auffrischungen und Schutzimpfungen sind wichtig?

Impfschutz endet nicht mit dem Erwachsenenalter

Viele Impfungen werden im Kindesalter begonnen, einige müssen später aufgefrischt oder erst im Erwachsenenalter ergänzt werden. Welche Impfungen sinnvoll sind, hängt vor allem von Alter, Vorerkrankungen, beruflichem Risiko und dem bisherigen Impfstatus ab.

Die STIKO empfiehlt deshalb, den Impfstatus auch im Erwachsenenalter regelmäßig zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen.

Der Impfpass liegt bei vielen Erwachsenen jahrelang unberührt in einer Schublade. Solange keine Reise ansteht und kein Arbeitgeber danach fragt, gerät das Thema leicht in Vergessenheit.

Dabei gibt es mehrere Impfungen, die auch nach dem 18. Lebensjahr relevant bleiben. Manche brauchen eine Auffrischung, andere werden erst ab einem bestimmten Alter empfohlen. Hinzu kommen Impfungen für Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder beruflichen Risiken.

Tetanus und Diphtherie regelmäßig auffrischen

Der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie sollte im Erwachsenenalter alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Das gilt unabhängig davon, ob man sich häufig verletzt oder viel reist. Tetanus ist keine Erkrankung, die nur nach einer sichtbaren großen Wunde auftreten kann.

Ist der Impfstatus unklar oder eine Grundimmunisierung nicht vollständig dokumentiert, wird nicht einfach nur eine einzelne Auffrischung gegeben. Dann muss geprüft werden, welche Impfungen fehlen und wie die Serie sinnvoll vervollständigt werden kann. Der Impfkalender der STIKO sieht für Erwachsene entsprechende Nachholschemata vor.

Pertussis im Erwachsenenalter

Keuchhusten wird oft noch als typische Kinderkrankheit wahrgenommen. Erwachsene können sich jedoch ebenfalls infizieren und die Erkrankung weitergeben.

Die STIKO empfiehlt deshalb, bei Erwachsenen die nächste fällige Tetanus-Diphtherie-Auffrischung einmalig mit einer Pertussis-Komponente zu kombinieren. Für bestimmte Gruppen, etwa Schwangere oder Menschen mit engem Kontakt zu Neugeborenen, gelten zusätzliche Empfehlungen.

Masernimpfung bei nach 1970 Geborenen

Auch Masern sind kein reines Kinderthema. Für nach 1970 geborene Erwachsene empfiehlt die STIKO eine einmalige MMR-Impfung, wenn sie ungeimpft sind, ihr Impfstatus unklar ist oder in der Kindheit nur eine Masernimpfung dokumentiert wurde.

Für Beschäftigte in bestimmten medizinischen oder gemeinschaftlichen Einrichtungen gelten zusätzlich die Vorgaben des Masernschutzgesetzes. Dort kann ein dokumentierter Masernschutz Voraussetzung für die Tätigkeit sein.

Influenza bei erhöhtem Risiko

Die saisonale Grippeimpfung betrifft nicht jeden Erwachsenen gleichermaßen. Sie wird unter anderem Menschen ab 60 Jahren, Schwangeren und Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen empfohlen.

Da die Impfung jedes Jahr an die aktuelle Saison angepasst wird, handelt es sich nicht um eine klassische Auffrischung im Abstand mehrerer Jahre, sondern um eine saisonale Empfehlung. Das Thema wird deshalb am besten getrennt vom normalen Zehn-Jahres-Rhythmus anderer Impfungen betrachtet.

COVID-19-Empfehlung wurde 2026 geändert

Hier lohnt sich besonders ein Blick auf den aktuellen Stand, weil sich die STIKO-Empfehlung im Juli 2026 deutlich verändert hat.

Eine allgemeine Empfehlung zum Aufbau einer sogenannten Basisimmunität für alle Erwachsenen besteht nicht mehr. Auch die frühere jährliche Standard-Auffrischung ab 60 Jahren wurde geändert. Für gesunde Erwachsene gilt die jährliche COVID-19-Impfung seit Juli 2026 regulär erst ab 75 Jahren.

Unabhängig vom Alter kann eine jährliche Impfung weiterhin für Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf empfohlen sein. Dazu gehören beispielsweise bestimmte chronisch Kranke, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie einzelne beruflich besonders exponierte Gruppen.

Wichtig: Ältere Impfkalender oder frühere COVID-19-Empfehlungen können inzwischen überholt sein. Für diese Impfung sollte immer der aktuelle STIKO-Stand verwendet werden.

Pneumokokken ab 60 Jahren

Pneumokokken können unter anderem schwere Lungenentzündungen und invasive Infektionen verursachen. Das Risiko steigt im höheren Alter und bei bestimmten Grunderkrankungen.

Die STIKO empfiehlt deshalb allen Personen ab 60 Jahren eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV20. Für Erwachsene mit bestimmten Risikofaktoren kann die Empfehlung unabhängig vom Alter gelten.

Wer bereits früher gegen Pneumokokken geimpft wurde, sollte nicht selbst entscheiden, ob eine weitere Dosis nötig ist. Welcher Abstand empfohlen wird, hängt vom damals verwendeten Impfstoff ab.

Herpes zoster: Schutz vor Gürtelrose

Eine Gürtelrose entsteht durch eine Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus, das nach einer früheren Windpockenerkrankung im Körper verbleibt. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, dass es wieder aktiv wird.

Für alle Menschen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Herpes zoster als Standardimpfung. Sie besteht aus zwei Dosen eines Totimpfstoffs.

Seit der Aktualisierung der Empfehlung Ende 2025 ist die Indikationsimpfung breiter gefasst: Auch Erwachsene ab 18 Jahren können bei einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch bestimmte Immundefekte, Autoimmunerkrankungen oder schwere chronische Erkrankungen dazugehören.

RSV-Impfung im höheren Alter

RSV wird häufig mit Erkrankungen bei Säuglingen verbunden, kann aber auch ältere Erwachsene schwer treffen. Seit einigen Jahren gibt es deshalb eine eigene STIKO-Empfehlung für ältere Menschen.

Allen Personen ab 75 Jahren wird eine einmalige RSV-Impfung empfohlen, vorzugsweise vor Beginn der RSV-Saison im Spätsommer oder Herbst. Für Menschen zwischen 60 und 74 Jahren gilt die Empfehlung bei bestimmten schweren Grunderkrankungen oder wenn sie in einer Pflegeeinrichtung leben.

Dazu zählen beispielsweise schwere chronische Erkrankungen der Atemwege oder des Herz-Kreislauf-Systems, schwere Nierenerkrankungen, komplizierter Diabetes sowie bestimmte Immundefekte. Eine gut eingestellte leichte Grunderkrankung reicht nach aktueller STIKO-Empfehlung nicht automatisch für eine Indikationsimpfung aus.

Ein unvollständiger Impfpass ist kein Grund, nichts zu tun

Nicht jeder kann lückenlos nachvollziehen, welche Impfungen vor zwanzig oder dreißig Jahren durchgeführt wurden. Alte Impfpässe gehen verloren, Arztpraxen schließen oder Unterlagen sind nicht mehr vorhanden.

Wenn Dokumentationen fehlen, sollte zunächst versucht werden, frühere Einträge oder medizinische Unterlagen zu finden. Lässt sich der Impfstatus nicht vollständig rekonstruieren, kann anhand der aktuellen STIKO-Empfehlungen entschieden werden, welche Impfungen nachgeholt werden sollten.

Der Impfkalender 2026 formuliert dazu einen einfachen Grundsatz: Der Impfstatus kann in jedem Lebensalter überprüft werden, fehlende Impfungen sollen entsprechend der jeweiligen Altersgruppe nachgeholt werden.

Der Impfpass als praktische Übersicht

Im Impfpass werden nicht nur das Datum und die Erkrankung eingetragen, gegen die geimpft wurde. Dokumentiert werden auch der verwendete Impfstoff, die Chargennummer und die impfende Person. Dadurch lässt sich später wesentlich zuverlässiger beurteilen, was bereits erfolgt ist.

Wer mehrere alte Impfpässe besitzt, sollte sie deshalb nicht aussortieren. Auch sehr alte Einträge können für die Beurteilung des Impfstatus noch relevant sein.

Gute Zeitpunkte für einen Impfcheck

Ein eigener Arzttermin nur für den Impfpass ist nicht immer notwendig. Häufig lässt sich die Kontrolle mit einem ohnehin geplanten Termin verbinden.

  • bei einer allgemeinen Vorsorgeuntersuchung,
  • bei Erreichen einer neuen Altersgruppe mit zusätzlichen Impfempfehlungen,
  • bei Kinderwunsch oder Schwangerschaft,
  • nach Diagnose einer chronischen Erkrankung,
  • bei Beginn einer immunsuppressiven Therapie,
  • vor Tätigkeiten mit besonderem beruflichem Infektionsrisiko.

Auch vor längeren Reisen kann ein Blick in den Impfpass sinnvoll sein. Reiseimpfungen sind jedoch ein eigenes Thema und hängen vom Ziel, der Reisedauer und den geplanten Aktivitäten ab.

Impfstatus regelmäßig überprüfen

Erwachsene müssen den Impfkalender nicht auswendig kennen. Sinnvoll ist vielmehr, den Impfpass gelegentlich mitzunehmen und prüfen zu lassen, ob Auffrischungen fehlen oder inzwischen aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen neue Empfehlungen gelten.

Gerade 2026 zeigt sich, warum das wichtig ist: Empfehlungen können sich ändern. Bei COVID-19 wurde beispielsweise die Altersgrenze für die jährliche Standard-Auffrischung im Juli von 60 auf 75 Jahre angehoben.

Medizinischer Hinweis: Impfempfehlungen können von Alter, Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Beruf und bisherigen Impfungen abhängen. Bei unklarem Impfstatus sollte der Impfpass individuell anhand der aktuellen STIKO-Empfehlungen geprüft werden.

Quellen