Wie lange können Medikamente sicher verwendet werden?
Abgelaufene Medikamente sollten nicht mehr verwendet werden. Bis zum angegebenen Verfallsdatum garantiert der Hersteller bei korrekter Lagerung Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels. Danach lässt sich nicht mehr zuverlässig beurteilen, ob diese Eigenschaften noch vollständig erhalten sind.
Dabei ist wichtig: Das aufgedruckte Datum ist nicht immer die einzige Frist. Bei manchen Arzneimitteln beginnt nach dem ersten Öffnen eine deutlich kürzere Verwendungsdauer.
Fast jeder kennt die Situation: Beim Aufräumen der Hausapotheke taucht eine Packung auf, die seit Monaten nicht benutzt wurde. Die Tabletten sehen normal aus, die Verpackung ist unbeschädigt – nur das Verfallsdatum ist bereits überschritten.
Dann liegt die Frage nahe: Kann man das Medikament trotzdem noch nehmen?
Gerade weil äußerlich oft nichts Auffälliges zu erkennen ist, sollte die Entscheidung nicht allein nach Aussehen oder Geruch getroffen werden. Arzneimittel können sich verändern, ohne dass man diese Veränderungen mit bloßem Auge erkennt.
Was bedeutet das Verfallsdatum eigentlich?
Das Verfallsdatum beschreibt den Zeitraum, bis zu dem ein Arzneimittel unter den vorgesehenen Lagerungsbedingungen verwendet werden kann. Voraussetzung ist, dass es so gelagert wurde, wie es auf der Verpackung und in der Packungsbeilage angegeben ist.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass die dort genannten Lagerungsbedingungen auf Stabilitätsdaten des Herstellers beruhen, die von den zuständigen Behörden geprüft werden. Werden diese Bedingungen eingehalten, kann bis zum Verfallsdatum von einer einwandfreien Qualität ausgegangen werden.
Das Datum ist also keine Schätzung für den Haushalt. Es gehört zu den geprüften Angaben des jeweiligen Arzneimittels und gilt zusammen mit den vorgeschriebenen Lagerungsbedingungen.
Warum sollte man ein Medikament danach nicht einfach weiterverwenden?
Ein häufiges Argument lautet: „Es ist doch erst seit zwei Monaten abgelaufen.“ Genau darin liegt das Problem – eine allgemeingültige zusätzliche Frist gibt es nicht.
Wie stabil ein Arzneimittel ist, hängt von seiner Zusammensetzung, Darreichungsform, Verpackung und Lagerung ab. Aus diesem Grund lässt sich nicht pauschal sagen, dass ein Medikament nach Ablauf des Datums noch für einige Wochen oder Monate zuverlässig verwendbar bleibt.
Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass Arzneimittel nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr verwendet werden sollten. Es können Wirkverluste auftreten, außerdem sind Veränderungen nicht immer sichtbar.
„Sieht noch gut aus“ ist kein verlässlicher Test
Manche Veränderungen erkennt man sofort. Andere überhaupt nicht.
Auffällig können zum Beispiel sein:
- Verfärbungen oder Risse bei Tabletten,
- eine veränderte Konsistenz von Creme, Gel oder Salbe,
- ungewöhnlicher Geruch,
- eine aufgeblähte Verpackung,
- Trübungen oder ausgeflockte Bestandteile in Flüssigkeiten.
Solche Veränderungen sind ein klarer Grund, ein Arzneimittel nicht weiterzuverwenden und bei Bedarf in der Apotheke nachzufragen.
Umgekehrt bedeutet ein normales Aussehen jedoch nicht automatisch, dass das Medikament unverändert geblieben ist. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass bestimmte Veränderungen nur im Labor festgestellt werden können.
Nach dem Öffnen kann eine andere Frist gelten
Dieser Punkt wird bei der Kontrolle der Hausapotheke leicht übersehen.
Auf einer Packung kann beispielsweise noch ein weit entferntes Verfallsdatum stehen, obwohl das Arzneimittel nach dem ersten Öffnen nur für einen deutlich kürzeren Zeitraum verwendet werden darf.
Das betrifft insbesondere Präparate, bei denen nach dem Öffnen ein Risiko für Verunreinigungen besteht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unterscheidet bei den Angaben zur Haltbarkeit deshalb ausdrücklich zwischen einem Arzneimittel im ungeöffneten Behältnis und der Haltbarkeit nach Anbruch. Als Beispiele werden unter anderem Augentropfen, Cremes und bestimmte Injektionslösungen genannt.
Ein praktischer Tipp: Wenn auf der Packungsbeilage eine begrenzte Haltbarkeit nach Anbruch angegeben ist, das Datum der ersten Öffnung direkt auf die Packung schreiben.
Warum Augentropfen besonders beachtet werden sollten
Bei Augentropfen oder anderen mikrobiell empfindlichen Präparaten kann nach dem Öffnen eine eigene Verwendungsfrist beginnen.
Der Grund ist nicht nur die chemische Stabilität. Sobald ein Behältnis geöffnet und mehrfach verwendet wird, kann auch eine Verunreinigung eine Rolle spielen.
Deshalb sollte bei solchen Präparaten nicht allein das große Verfallsdatum auf der Schachtel betrachtet werden. Entscheidend ist zusätzlich, wie lange das konkrete Produkt nach dem Öffnen verwendet werden darf.
Auch Lagerungsfehler können die Haltbarkeit beeinflussen
Das Verfallsdatum setzt voraus, dass ein Arzneimittel korrekt aufbewahrt wurde.
Eine Packung, die monatelang im trockenen Schrank lag, hatte andere Bedingungen als dieselbe Packung in einem heißen Auto oder auf einer sonnigen Fensterbank.
Feuchtigkeit, hohe oder sehr niedrige Temperaturen und Licht können die Qualität eines Arzneimittels beeinträchtigen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt deshalb konkrete Lagerungsbereiche und warnt unter anderem vor großer Hitze, direkter Sonne und dem Einfrieren kühlpflichtiger Medikamente.
Ist ein Arzneimittel deutlich anders gelagert worden als vorgeschrieben, sollte man nicht automatisch bis zum aufgedruckten Datum von einer einwandfreien Qualität ausgehen.
Kann man ein abgelaufenes Medikament durch Anschauen prüfen?
Nein. Genau das macht die Situation schwierig.
Bei manchen Produkten sieht man Schäden, bei anderen nicht. Farbe, Geruch oder Konsistenz können Hinweise geben, ersetzen aber keine Qualitätsprüfung.
Wenn eine Packung abgelaufen ist, sollte deshalb nicht versucht werden, anhand des eigenen Eindrucks eine zusätzliche „sichere Frist“ festzulegen.
Auch eine ungeöffnete Packung ist nach Ablauf des angegebenen Datums nicht automatisch weiter verwendbar. Entscheidend ist nicht, ob sie bereits benutzt wurde, sondern welche Haltbarkeit für das konkrete Arzneimittel festgelegt wurde.
Was ist mit Medikamenten, die nur selten gebraucht werden?
Gerade Bedarfsmedikamente bleiben oft lange in der Hausapotheke. Ein Präparat gegen gelegentliche Beschwerden wird vielleicht nur wenige Male pro Jahr benötigt und gerät danach aus dem Blick.
Deshalb lohnt es sich, solche Packungen regelmäßig zusammen mit dem restlichen Bestand zu kontrollieren.
Bei Arzneimitteln, die im Notfall schnell benötigt werden könnten, ist eine rechtzeitige Kontrolle besonders sinnvoll. Dann fällt ein abgelaufenes Präparat nicht erst in dem Moment auf, in dem es gebraucht wird.
Alte Medikamente gehören nicht in Toilette oder Waschbecken
Wenn ein Medikament nicht mehr verwendet werden soll, stellt sich die nächste Frage: Wohin damit?
Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Medikamentenreste nicht über Toilette oder Spüle entsorgt werden sollen. Arzneistoffe können sonst in das Abwasser und anschließend in Gewässer gelangen.
Das gilt auch für flüssige Medikamente. Hustensaft, Tropfen oder andere Flüssigkeiten sollten also nicht einfach ausgeschüttet werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, sie mitsamt ihrem Behältnis über den jeweils vorgesehenen Entsorgungsweg abzugeben.
Wie werden alte Arzneimittel in Deutschland entsorgt?
Der konkrete Entsorgungsweg kann regional unterschiedlich sein.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt den Hausmüll grundsätzlich als möglichen sicheren Entsorgungsweg für Altarzneimittel, wenn in der Packungsbeilage keine besonderen Hinweise stehen. Zusätzlich können Kommunen Sammelstellen, Schadstoffmobile oder andere Rückgabemöglichkeiten anbieten. Manche Apotheken nehmen Altmedikamente freiwillig zurück.
Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb, die örtlichen Entsorgungsregeln zu beachten. Welche Möglichkeit vor Ort vorgesehen ist, kann sich je nach Landkreis oder Kommune unterscheiden.
Eine kleine Kontrolle zweimal im Jahr spart später Ärger
Die Hausapotheke muss nicht ständig überprüft werden. Sinnvoll ist aber, sie in regelmäßigen Abständen einmal vollständig durchzugehen.
Dabei lohnt sich ein Blick auf:
- das Verfallsdatum,
- das Öffnungsdatum bei bereits angebrochenen Präparaten,
- sichtbare Veränderungen,
- die Lagerungsbedingungen,
- nicht mehr benötigte Medikamente.
So bleibt nicht nur mehr Ordnung im Schrank. Es wird auch leichter, rechtzeitig zu erkennen, welches Medikament ersetzt werden sollte.
Was tun, wenn man das Medikament gerade dringend braucht?
Ein abgelaufenes Medikament sollte nicht allein deshalb verwendet werden, weil gerade keine neue Packung zur Hand ist.
Wie dringend eine Behandlung ist und welche Alternative infrage kommt, hängt von der jeweiligen Erkrankung und dem Arzneimittel ab. Bei regelmäßig benötigten oder medizinisch wichtigen Präparaten sollte deshalb frühzeitig für ausreichenden Vorrat gesorgt werden.
Wird erst im Bedarfsfall festgestellt, dass ein wichtiges Medikament abgelaufen ist, sollte Apotheke oder Arztpraxis kontaktiert werden, statt eigenständig über die weitere Verwendung zu entscheiden.
Medizinischer Hinweis: Abgelaufene Arzneimittel sollten nicht weiterverwendet werden. Zusätzlich kann nach dem ersten Öffnen eine kürzere Verwendungsfrist gelten. Bei Unsicherheit über Haltbarkeit, falsche Lagerung oder sichtbare Veränderungen sollte das konkrete Präparat in einer Apotheke geprüft beziehungsweise die weitere Anwendung medizinisch abgeklärt werden.